- Postgirodienst
- Postgirodienst[-ʒiːro-], eine von der Deutschen Postbank AG betriebene Finanzdienstleistung mit Überweisungen von Konto zu Konto, Bareinzahlungen auf Postgiro- u. a. Konten, Barauszahlungen aufgrund vorgelegter Postschecks, Eurocheques und durch Geldautomaten, Geldübermittlung durch Zahlkarten und -scheine sowie elektronische Kontoführung. Die Postbank-Girokonten der Postgiroteilnehmer werden von den Postgiroämtern als unteren Bundesbehörden geführt. - Der Postgirodienst wurde nach österreichischem Vorbild (seit 1883) in Deutschland 1909 eingeführt. Durch Einschalten von Korrespondenzbanken wurde der Zahlungsverkehr 1977 verbessert; 1978 wurde das Sortengeschäft eingeführt.
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Pọst|gi|ro|dienst, der: Postdienst für die Abwicklung des Postgiroverkehrs.
Universal-Lexikon. 2012.